In Entwicklung
Neue Projekte für Bildung, Qualifizierung und Europa.
IFB entwickelt neue Bildungsangebote für Qualifizierung, Arbeitsmarktintegration und europäische Zusammenarbeit. Die einzelnen Vorhaben werden transparent mit ihrem aktuellen Planungsstand gekennzeichnet.
Die dargestellten Vorhaben befinden sich in Vorbereitung. Verbindliche Teilnahmebedingungen, Starttermine, Fördermöglichkeiten oder Projektzusagen bestehen erst nach gesonderter Veröffentlichung und Bestätigung.
Aktueller Planungsstand
Diese Vorhaben bereitet IFB derzeit vor.
Die Darstellung informiert frühzeitig über die Richtung. Konkrete Angebote werden erst nach fachlicher, organisatorischer und gegebenenfalls förderrechtlicher Freigabe veröffentlicht.
AZAV-Maßnahmen für Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration
Geplant sind praxisnahe Maßnahmen, die sprachliche, berufliche und digitale Kompetenzen verbinden und Menschen beim Einstieg oder Wiedereinstieg in Arbeit unterstützen.
- Berufliche Orientierung und Kompetenzfeststellung
- Bewerbungs- und Jobcoaching
- Sprachliche und berufsbezogene Qualifizierung
- Digitale Kompetenzen und Arbeitsmarktvorbereitung
- Individuelle Begleitung und Vermittlungsunterstützung
Eine Förderung kann erst möglich sein, wenn die konkrete Maßnahme zugelassen ist und die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall eine Förderentscheidung trifft. Diese Projektankündigung ist keine Förderzusage.
Mehr zum Vorhaben
IFB entwickelt derzeit erste Maßnahmekonzepte für die berufliche Orientierung, Aktivierung und Qualifizierung. Die Vorbereitung umfasst Bedarfsanalyse, Lernziele, Ablauf, Personaleinsatz, Kostenplanung, Qualitätsnachweise und die spätere Abstimmung mit Arbeitsmarktpartnern.
Veröffentlicht wird ein konkretes Angebot erst, wenn Inhalt, Dauer, Zugang, Standort, Zulassung und Teilnahmeweg verbindlich feststehen. Interessierte können sich bereits unverbindlich vormerken lassen.
Erasmus+ Bildungs- und Mobilitätsprojekte
IFB bereitet internationale Bildungskooperationen vor, die Sprachlernen, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung und den fachlichen Austausch mit europäischen Partnern verbinden.
- Lern- und Lehrmobilitäten in Europa
- Internationaler Austausch und Mehrsprachigkeit
- Entwicklung gemeinsamer Lernangebote
- Digitale und inklusive Bildungsformate
- Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen
Die Umsetzung hängt von einem geeigneten Programmformat, förderfähigen Partnern, einem fristgerechten Antrag und einer Bewilligung ab. Aus der Veröffentlichung entsteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Förderung.
Mehr zum Vorhaben
In der Konzeptphase werden passende Erasmus+-Formate, Zielgruppen, Lernziele und Partnerrollen geprüft. Mögliche Vorhaben reichen von Lern- und Lehrmobilitäten bis zu kleineren oder umfassenderen Partnerschaften für Zusammenarbeit.
Vor einem Antrag werden Projektprofil, Zuständigkeiten, Qualitätssicherung, Teilnehmendenschutz, Lernergebnisse, Zeitplan und Finanzierung gemeinsam mit geeigneten Partnern geklärt.
Von der Idee zur Umsetzung
Neue Projekte werden schrittweise geprüft.
So vermeiden wir verfrühte Versprechen und veröffentlichen erst dann verbindliche Angaben, wenn die wesentlichen Voraussetzungen geklärt sind.
Bedarf und Konzept
Zielgruppen, Lernziele, Inhalte, Partner, Personal und organisatorische Rahmenbedingungen werden festgelegt.
Zulassung oder Antrag
Je nach Vorhaben folgen Maßnahmezulassung, Partnervereinbarungen, Antragstellung und die Prüfung der Finanzierung.
Verbindliche Veröffentlichung
Erst nach Freigabe werden Start, Teilnahmebedingungen, Fristen, Plätze und mögliche Förderwege konkret veröffentlicht.
Interesse an Teilnahme oder Kooperation?
Interessierte Personen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und mögliche Projektpartner können sich unverbindlich melden. Wir informieren, sobald ein passendes Vorhaben konkreter wird.
Häufige Fragen
Was bedeutet „in Vorbereitung“?
Kann ich mich bereits verbindlich anmelden?
Nein. Eine Interessenbekundung ist unverbindlich. Eine Anmeldung wird erst möglich, wenn ein konkretes Angebot mit Start, Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen veröffentlicht ist.
Ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter garantiert?
Nein. Bei AZAV-Vorhaben müssen die erforderlichen Zulassungen vorliegen. Zusätzlich trifft die zuständige Stelle eine individuelle Förderentscheidung.
Ist das Erasmus+-Projekt bereits bewilligt?
Nein. Das Vorhaben befindet sich in Konzept- und Partnersuche. Eine Umsetzung setzt einen geeigneten Antrag und eine Förderzusage voraus.
Können sich Projektpartner bereits melden?
Ja. Bildungseinrichtungen, Unternehmen und weitere geeignete Organisationen können ihr Interesse unverbindlich mitteilen.

